Fahne des DRKFoto: Andre Zelck / DRK

Medizinproduktedurchführungsgesetz

Das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) dient dazu, die Sicherheit, Eignung und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten zu gewährleisten und die Gesundheit der Patienten, Anwender und Dritter zu gewährleisten.

Verantwortlicher für Medizinproduktesicherheit: 
Gemäß § 6 Absatz 4 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist die E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite des Betreibers eines Medizinproduktes zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung erfüllen wir hiermit.

schantz(at)drk-worms(dot)de

Eine genaue Erläuterung zum Medizinprodukte-Durchführungsgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.