Der ambulante Pflegedienst des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause, in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung.
Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft können dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten die ambulanten Dienste des DRK sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an.
Die ambulante Krankenpflege des Deutschen Roten Kreuz steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
Wenn Sie sich weiter informieren möchten, schauen Sie sich gerne die aktuellen Broschüren zum Thema Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit an.
Auf der Webseite können Sie die Broschüren kostenlos als PDF-Datei runterladen.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
Nach $ 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB Xl) führen wir Beratungseinsätze der Pflegebedürftigen (in regelmäßigen Abständen), wenn sie Pflegegeld beziehen durch. Mit der Durchführung des Beratungseinsatzes, ist es immer sinnvoll denselben Dienst zu beauftragen. Damit kann generell dieselbe Pflegefachkraft den Beratungseinsatz durchführen, was zu einer Festigung der Vertrauensbildung und zur Kontinuität und Effektivität beiträgt. Es handelt sich hierbei um eine Beratung im eigenen Zuhause.
Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich abrufen.
Die Einsätze sind für den Versicherten kostenlos.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.